|
Grundsätzlich:
Mit Daten nach DEV-S4 oder bei zu hohen Nachweisgrenzen
können wir die Eignung Ihres Abfalls gemäß §4 Abs. 3
bzw. 4 KrW-/ AbfG (Hauptzweck der Maßnahme) weder für
den Brenn- noch für den Mahlprozeß beurteilen!
Übermitteln Sie uns zuerst die Daten, die Ihnen bereits
vorliegen. Wir stimmen dann ab, was nachgereicht werden
muß!
Sie können das Formblatt auch ausdrucken und ausgefüllt
an uns zurück faxen
+49 (0)203/ 60 00 388.
Bitte
füllen Sie alle mit * markierten Felder aus. (Pflichtfelder)
|